1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG

exoPa übernimmt fuer das Model (dies bezeichnet sowohl Fotomodels,Darsteller,Tänzer und sonstige Künstler) folgende Aufgabe bzw. erbringt folgende Leistungen:

1.1
Aufnahme in Kartei und Website von exoPa mit persönlichen Fotos und Daten, Bildbearbeitung und Einstellen der Fotos auf die exoPa Website.

1.2
Fotoshooting im exoPa Studio für die exoPa sedcard. Design und Druck der exoPa sedcard, Menge 20 Stück,
je 10 für Model und Agentur, als Praesentationsmaterial.

1.3
Beratung und Betreuung des Models bei Jobauswahl, Casting und Aufträgen.

1.4
Präsentation des Models und Verhandlungen im Namen des Models. Vermittlung und Buchung von Aufträgen als Fotomodell, Model, Tänzer, Darsteller im Bereich Mode, Werbung, Musik.

1.5
Zahlungsabwicklung mit Kunden und Model. exoPa versucht so oft und soweit wie moeglich, Aufträge zu vermitteln, kann aber keine Garantien übernehmen. Diese Vereinbarung ist nicht exklusiv, d.h. das Model kann auch mit anderen Model- oder Castingagenturen zusammenarbeiten. Das Model erklärt seinerseits, keinen anderen Exklusivverträgen zu unterliegen.

exoPa informiert das Model ueber alle es betreffenden Anfragen und Verhandlungen. Es ist exoPa gestattet, die von exoPa gemachten Fotos oder exoPa zu Verfügung gestellten Fotos für Eigenwerbung der Agentur in jeder Form kostenfrei zu nutzen.
2. VERGÜTUNG

2.1
Das Model hat von jeder Buchung oder Vermittlung 15 % der Gage als Agenturprovision an exoPa zu zahlen. Die Provision wird vom jeweiligen Modelhonorar abgezogen und der Restbetrag zzgl. MwSt nch Vorlage einer Rechnung des Models auf die angegebene Bankverbindung überwiesen. Die Überweisung erfolgt sobald die Zahlung des Kunden bei exoPa eingegangen ist.

Alle Rechte des Models, zeitlich und räumlich, einschliesslich Buyout fuer Broschüre oder Prospekt für 1 Jahr sind damit abgegolten.

2.3
Studenten / Schüler Models, die Studenten oder Schüler sind, haben eine Kopie des aktuellen Studenten-/Schülerausweis vorzulegen, sowie gegebenenfalls eine Bescheinigung der BfA, nicht pflichtversichert zu sein.
3. LEISTUNGEN DES MODELS

3.1
exoPa schickt dem Model bei jeder Job Anfrage oder Buchung eine schriftliche Buchungs-Bestätigung. Diese ist vom Model zu unterschreiben und zurückzusenden und gilt als verbindliche Zusage. Falls kurzfristig gebucht wird, kann dies aus Zeitgründen auch per email oder SMS geschehen. Das Model hat dann per email oder SMS zu bestätigen.

Nachdem das Model die Zusage zu einem Job gegeben hat,ist es verpflichtet, den Termin einzuhalten, pünktlich zu erscheinen und den Auftrag nach bestem Wissen und können zu erfüllen.

Falls das Model den Termin nicht einhält,stehen exoPa trotzdem 15% der vereinbarten Gage als Agenturprovision zu, ebenso hat das Model die Provision, die exoPa vom Kunden zustehen würde, zu übernehmen. Das Model hat jedoch die Möglichkeit bis 48 Stunden vorher für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen, allerdings muss dies mit exoPa und dem Kunden abgestimmt werden. Falls das Model zum Termin mit Verspätung erscheint, entscheidet der Kunde über das weitere Vorgehen.

3.2
Das Model übernimmt die volle Haftung fuer die ihm anvertrauten Requisiten und Produkte und ist verpflichtet, den Anweisungen der zuständigen Mitarbeiter zu folgen.

3.3
Nach Beendigung eines Auftrags hat das Model die Agentur über den Verlauf kurz telefonisch zu informieren, insbesondere bei Problemen oder entstandenen Extrakosten.

3.4
Das Model verpflichtet sich, alle Informationen und Kenntnisse, die es durch seinen Tätigkeit bei exoPa und den Auftraggebern erhält, streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt während und nach der Tätigkeit.

3.5
Dem Model ist es untersagt, dem Auftraggeber seine persönlichen Daten zu überlassen und privaten Kontakt zwecks weiterer Aufträge einzugehen. Bei Verstoss gegen diese Regelung hat exoPa das Recht, gerichtlich vorzugehen und macht einen Schadensersatz von 500,- + MwSt. geltend.
ALLGEMEINES

Minderjährige Models haben bei der Anmeldung eine unterschriebene Einverständniserklärung der
Eltern-/Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die persönlichen Daten des Models werden nur zu Vermittlungszwecken benutzt, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auf Wunsch des Models, sowie nach Ausscheiden aus der Agentur automatisch, werden alle Daten des Models aus der Kartei gelöscht. Bei Nichteinhaltung des Vertrages gilt Deutsches Recht. Gerichtsstand ist Mainz. Eine Konventionalstrafe von 500,- + zuzüglich MwSt. ist bei Vertragsverletzungen an exoPa zu zahlen.